Ist
ein lineares Mehrschrittverfahren zur Lösung von Anfangswertproblemen, so ist die Konsistenzordnung des Verfahrens p, wenn die Koeffizienten aν,bν folgende Gleichungen erfüllen
| (1) |
Dabei ist pk(ν) = .
Um die triviale Lösung auszuschließen und die Lösung eindeutig zu machen, fordert man zusätzlich
| (2) |
Es gilt der folgende Satz
Satz.
mit m0 < m. Dann sind (1) und (2) mit p = ν1 − ν0 + 1 eindeutig lösbar und p gibt die Konsistenzordnung des Verfahrens an.
mit m0 ≤ ν0 ≤ ν1 ≤ m. Dann sind (1) und (2) mit p = m−m0+ν1−ν0 eindeutig lösbar und p gibt die Konsistenzordnung des Verfahrens an.